Günderrodeschule / Frankfurt a. M.

Der Namensgeber

Freiherr Maximilian von Günderrode (*1753  +1834)

Freiherr Maximilian von Günderrode wurde am 13.12.1753 in Frankfurt am Main geboren.

Elfchen

„Des Menschen Leben, geliebte Kinder, ist eine Wanderung nach einem Ziel.“ - so beginnt die Abschiedsrede am 15.Mai 1824 für den Freiherrn Friedrich Maximilian von Günderrode. Er wurde am 13.12.1753 in Frankfurt geboren. Seine Eltern ließen ihn in der Beauclairschen Pensionsanstalt in Hanau und von Privatlehrern unterrichten. In Hanau und Karlsruhe besuchte er die Gymnasien und studierte 1771 an der Universität Göttingen Rechtswissenschaften. Er arbeitete am Reichskammergericht in Wetzlar und als Hofgerichtsassessor im Dienste des Fürsten von Usingen, später dann in Wiesbaden.

1787 trat er in das Kollegium der sieben älteren Schöffen oder kaiserlichen Räte ein. Er leitete als Consistorialpräsident die Angelegenheiten von Kirche und Schule.

Freiherrn Friedrich Maximilian von Günderrode war mit Wilhelm Friedrich Hufnagel eng befreundet. In seinem 42. Lebensjahr heiratete er das 19jährige Fräulein von Kettelhodt. Die Ehe wurde als sehr glücklich beschrieben.

Kurz nach seiner Eheschließung wurde er 1796 als Geisel für die geforderte Kontribution von der französischen Besatzung Frankfurts verhaftet und nach Frankreich deportiert. Nach seiner Freilassung wurde er Gesandter der Stadt Frankfurt bei dem Friedenskongress in Rastadt.

1804 gründete er die Musterschule.

Die Situation der damaligen sogenannten Quartierschulen, zu deren Abhaltung des Elementarunterrichts die Erlaubnis als Privileg gekauft werden musste, war so, dass ein Lehrer in diesen Schulen 100 bis 400 Kinder unterrichten musste. Sie waren oft in engen und unpassenden Räumen zusammengedrängt. Es wurde in Religion, Lesen, Rechnen, Schreiben und „das kunstlose Nachsingen von Chorälen“ unterrichtet.

„Der Unterricht war sehr dürftig, die Disziplin sehr unvollkommen, da die Kraft eines Mannes, auch bei Trennung der Kinder in mehrere Abteilungen, nicht ausreichte, so viele Köpfe und am allerwenigsten so viele Gemüter zu erfassen, sich anzueignen und dadurch in natürlicher Rückwirkung Kopf und Hand zweckmäßig zu üben. Diese schon früher allgemein bekannten und von Vielen erkannten Mängel des öffentlichen Unterrichts gaben mehreren Privatschulen und Erziehungsanstalten ihre Entstehung, in denen für die dort mangelnden Unterrichtsfächer gesorgt, und ein zusammengreifender, planmäßiger Unterricht erteilt wurde.“

Zusammen mit Wilhelm Friedrich Hufnagel, den von Günderrode 1791 in das Konsistorium berufen hatte, wurde das städtische Schulwesen neu geordnet. Die privaten Schulen sollten durch öffentliche Schulen ersetzt werden. Das Schulgesetz vom 1.12.1812 wurde die Grundlage für das städtische Volks- und Mittelschulwesen.

1813 wurde als erste Volksschule die Weißfrauenschule eröffnet. Auch die Reform des städtischen Gymnasiums ist ein Werk von Günderrode und Hufnagel.

Freiherrn Friedrich Maximilian von Günderrode war der letzte Stadtschultheiß Frankfurts. Mit der Einführung der Konstitutionsergänzungsakte im Jahre 1816 erlosch diese Würde, er behielt aber seinen Titel und hatte noch einen Sitz auf der Schöffenbank. Er arbeitete als Bürgermeister, als Präsident des Appellationsgerichts und als Vorsitzender in weiteren wichtigen Ämtern.

Günderrode wurde beschrieben als ein ernster Mann, der mit ruhiger Kraft und großer Umsicht für eine gute Sache streiten konnte. Er beurteilte Menschen nach deren Fähigkeiten und Leistungen und ließ sich nicht von Äußerlichkeiten blenden.

Jede freie Zeit widmete Günderrode seiner Familie. Seine Ehe wird als sehr glücklich beschrieben.

Bis in sein spätes Alter beschäftigte er sich mit Geschichte.

Am 9.Mai 1824 starb er besonnen, ruhig und ergeben.

(Autorin: Ursula Avery)